Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisebuchende von Angeboten, die Spielerreisen & Spielerevents veranstaltet (Stand 20.09.2023)

Diese Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und Regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Spielerreisen & Spielerevents Falk Ruckert (nachfolgend Spielerreisen genannt).

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1 Mit Ihrer Anmeldung (Homepage, per E-Mail, telefonisch) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Spielerreisen bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 7 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

2. Bezahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Der Versand der Reiseunterlagen an Sie erfolgt nach dem vollständigen Zahlungseingang.

2.2 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, obwohl Spielerreisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Spielerreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1. zu belasten.

3. Vertragliche Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von Spielerreisen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro, pro Person. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch Spielerreisen. Reiseleiter und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.

3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Spielerreisen herausgegeben werden, sind für Spielerreisen und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Spielerreisen gemacht wurden.

4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

4.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, z.B. Bezugszeiten der Zimmer, Änderungen des Programmablaufs, Öffungszeiten der Tagungsräume die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Spielerreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Spielerreisen wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen.

4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Spielerreisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, soweit Ihnen Spielerreisen eine solche angeboten hat. Wenn Sie nicht oder nicht in der gesetzten Frist auf diese Mitteilung reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch (z.B. E-Mail) zu erklären. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Spielerreisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Spielerreisen eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Spielerreisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Spielerreisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Spielerreisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben wird, welche auf Ihr Verlangen zu begründen ist. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der folgenden Stornostaffel berechnet:

Bei im Arrangement enthaltenen oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchten Eintrittskarten & Parktickets wird bei Umbuchung bzw. Rücktritt von der Reise der volle Preis neben den Umbuchungs- bzw. Rücktrittsgebühren für das Hotel zusätzlich berechnet. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die Rücktrittskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt.

5.2 Ihr gesetzliches Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. Spielerreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € je Reisendem. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.3 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

5.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Spielerreisen zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.

5.5 Ist Spielerreisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, werden wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.

6. Umbuchung / Zusatzkosten

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht. Sollten Sie eine Umbuchung wünschen, berechnet Spielerreisen die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Ihnen zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt nach Ziffer 5 ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z.B. der Änderung der Verpflegung oder Erweiterung des Leistungsumfanges, kann Spielerreisen im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erheben.

6.2 Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von Spielerreisen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen (z.B. für Besorgung von Visa), darf Spielerreisen den Ersatz der Auslagen durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.

7. Gutscheine

7.1 Spielerreisen bietet sowohl Wertgutscheine als auch Reisegutscheine ohne Termin an (RGOT).

7.2 Bei Einlösung von RGOT wählt der Kunde eine konkrete Veranstaltung/Reise aus und macht Spielerreisen somit ein Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages mit den ausgewählten Inhalten. Nimmt Spielerreisen dieses Angebot an, so ist der RGOT eingelöst und ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen.

7.3. Findet der Kunde keinen freien Termin zur Einlösung seines RGOT oder kann Spielerreisen keinen Termin anbieten, so wird Spielerreisen den RGOT auf Wunsch des Kunden in einen Wertgutschein umwandeln. Die Höhe entspricht dabei dem ursprünglichen Kaufpreis.

7.4 Wertgutscheine können vom Kunden als Zahlungsmittel bei der Buchung einer Spielerreise genutzt werden. Es ist keine Barerstattung möglich.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

8.1 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, die Ihnen zuzurechnen sind, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit Sie solche Gründe nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt hätten. Spielerreisen wird sich aber um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

9.1 Spielerreisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Veranstaltung/Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Spielerreisen beruht.

9.2 Kündigen wir, behält Spielerreisen den Anspruch auf den Reisepreis; Spielerreisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Spielerreisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Spielerreisen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9.3 Spielerreisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn Spielerreisen die Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss angegeben hat und in der Buchungsbestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Der Rücktritt wird Ihnen spätestens an dem Tag erklärt, der ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Buchungsbestätigung angegeben wurde. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird Spielerreisen Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.

10. Mitwirkungspflicht des Kunden

10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind verpflichtet der örtlichen Reiseleitung und uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu bringen: Sie erreichen Spielerreisen unter Tel.: +49 (0)6241-4828259 und per Mail unter info@spielerreisen.de. Über unsere Erreichbarkeit unterrichten wir Sie auch in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

10.2 Spielerreisen kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch Spielerreisen innerhalb der Frist nicht erbracht, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die Pauschalreise erheblich beeinträchtigt, kündigen, haben Sie Spielerreisen zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Spielerreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Spielerreisen erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

10.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die Leistungsträger sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Spielerreisen anzuerkennen. Sie sind bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch Spielerreisen auszusprechen.

10.5 Gepäckverlust und Gepäckverspätung Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder Spielerreisen unverzüglich anzuzeigen (s. auch 10.1.).

10.6. Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten) oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Teilnahme an den Veranstaltungen vor Ort zur Folge haben können, sind Spielerreisen vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen. Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturelle Begebenheiten des Ziellands maßgeblich. Nur wenn Sie der Verpflichtung uns zu informieren nachkommen, können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.

10.7 Sie haben Spielerreisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Spielerreisen genannten Frist erhalten haben.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mögliche Ansprüche nach internationalen Übereinkünften bleiben unberührt.

11.2 Spielerreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar, nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Spielerreisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Spielerreisen wird Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bittet Spielerreisen um Mitteilung.

12.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Spielerreisen schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat.

12.3 Spielerreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang auch notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie Spielerreisen mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Spielerreisen die Verzögerung zu vertreten hat.

13. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

13.1 Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Spielerreisen verpflichtet, sich bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Spielerreisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Spielerreisen bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Spielerreisen Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird Spielerreisen Sie über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf

14. Datenschutz

14.1 Alle personenbezogenen Daten, die Sie Spielerreisen zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise, die unter https://www.spielerreisen.de aufgerufen werden können.

15. Sonstiges

15.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Spielerreisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Spielerreisen im Ausland für die Haftung von Spielerreisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung.

15.2 Der Kunde kann Spielerreisen nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Spielerreisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Spielerreisen vereinbart.

15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Spielerreisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15.4 Spielerreisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Spielerreisen verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Spielerreisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

15.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Spielerreisen veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Spielerreisen sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen Spielerreisen und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Spielerreisen. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden

15.6 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Spielerreisen nimmt derzeit aber nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

15.7 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Veranstalter

Spielerreisen & Spielerevents
Falk Ruckert
Petersstraße 45
67547 Worms
Tel: +49 (0) 6241 48 28 25 9
Fax: +49 (0) 6241 48 27 58 4

E-Mail : info@spielerreisen.de

www.spielerreisen.de
www.spielerevents.de
www.spielerwochenende.de
www.spielerurlaub.de
www.gamersholiday.de
www.gamersweekend.de

USt.-IdNr. DE 318 791 799